Digitale Rentenübersicht ab 2023: Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie Ihre SAP-Systeme darauf vorbereiten können.

Schnittstelle für digitale Rentenübersicht

Schweden hat sie seit 2004, die Niederlande seit 2011 – jetzt kommt auch in Deutschland die digitale Rentenübersicht.

Mit dem Rentenübersichtsgesetz vom 17. Februar 2021 (BGBl. I S. 154) hat die Bundesregierung beschlossen, Bürgerinnen und Bürgern mit Hilfe einer Online-Plattform jederzeit einen Überblick über ihre Altersversorgung zu verschaffen.

Die digitale Rentenübersicht soll alle Informationen bezüglich der jeweiligen Alterssicherung (gesetzlich, betrieblich und privat) übersichtlich und nutzerfreundlich zugänglich machen. Die Nutzerinnen und Nutzer können so jederzeit Kenntnis über ihre jeweilige Altersvorsorge und deren Höhe erlangen, Versorgungslücken frühzeitig erkennen und gegensteuern.

Zur Entwicklung des Online-Portals wurde eine Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) errichtet.

Ende 2022 beginnt eine erste Betriebsphase, in der die ZfDR mit freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen und freiwillig teilnehmenden Nutzenden die digitale Rentenübersicht erprobt und evaluiert. Ab Ende 2023 beginnt der Regelbetrieb, d. h. Vorsorgeeinrichtungen sind dann voraussichtlich verpflichtet Renteninformationen an die ZfDR zu übertragen.

Zu den Vorsorgeeinrichtungen zählen alle Anbieter, Träger oder Stellen, die gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorgeprodukte anbieten, also nicht zuletzt Arbeitgeber.

Wie funktioniert das Verfahren genau und was sollten Unternehmen jetzt tun?

Ab Sommer 2023 können Nutzerinnen und Nutzer über das Portal der ZfDR kostenlos und von jedem Browser aus ihre Renteninformationen abfragen. Um die Informationen zusammenzustellen, fragt die ZfDR diese unter Angabe der Identifikationsnummer der/des Nutzenden bei den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen an. Sind die Daten bei der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung gespeichert und kann die Vorsorgeeinrichtung anhand der Identifikationsnummer eine Zuordnung zur Person vornehmen, übermittelt sie folgende Daten zu den Altersvorsorgeprodukten der Nutzenden an die ZfDR:

  1. eine Mitteilung zum zuletzt verfügbaren Stand,
  2. allgemeine Informationen zur Vorsorgeeinrichtung: insbesondere die Kontaktdaten für Rückfragen zum jeweiligen Vorsorgeanspruch sowie das bei der Vorsorgeeinrichtung verwendete Kennzeichen der Kundin oder des Kunden,
  3. Allgemeines zum Altersvorsorgeprodukt: besonders Angaben bezüglich der Bezeichnung, der Art und der Zuordnung zur gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge; zudem Informationen dazu, wie die Leistung ausgezahlt wird, zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung sowie den Stichtag der Angaben,
  4. Informationen zum Wert der erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüche. Diese werden differenziert nach der Auszahlungsart als Einmalbetrag oder laufende Rente sowie differenziert nach garantierten und prognostizierten Werten übertragen, soweit diese in den Standmitteilungen ausgewiesen werden,
  5. weitere Informationen zum Leistungsumfang: Umfasst das Altersvorsorgeprodukt eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung oder beides? Sind auf die Leistungen nach jeweils geltender Rechtslage Steuern oder Sozialabgaben oder beides zu entrichten? Werden die Leistungen in der Rentenbezugsphase angepasst?

Wenn keine Daten vorhanden oder eine Zuordnung nicht möglich ist, meldet die Vorsorgeeinrichtung dies der ZfDR unter Angabe der Identifikationsnummer zurück. Unmittelbar nach Beantwortung der Anfrage muss die Vorsorgeeinrichtung die personenbezogenen Daten, welche die ZfDR ihr bei der Anfrage übermittelt hat, wieder löschen – es sei denn, sie hat die Daten anderweitig rechtmäßig erhoben.

Für Vorsorgeeinrichtungen und Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sie die Anbindung und Datenübermittlung an die ZfDR fristgerecht bis Ende 2023 sicherstellen können. Eine Schnittstelle zur Kommunikation und Datenübertragung zwischen den Systemen der ZfDR und der Vorsorgeeinrichtungen bietet hier eine Lösung.

Lösung zur Übertragung der Rentendaten von Ihrem SAP HCM System an die ZfDR

ABS Team arbeitet derzeit an einer solchen Lösung zur Anbindung der SAP ERP HCM und SAP Human Capital Management für S/4 HANA Systeme von Vorsorgeeinrichtungen an die ZfDR. Diese Schnittstelle wird die Rentenanspruchsdaten der Nutzerinnen und Nutzer automatisiert vom SAP-System der Vorsorgeeinrichtungen an die ZfDR bei der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Geplant ist die Bereitstellung eines Cloud-Services auf der SAP Business Technology Plattform zur Abbildung der direkten Kommunikation mit der ZfDR sowie eines Adapters für SAP HCM On-Premise-Systeme. Die geplante On-Premise-Komponente bietet Bereitstellungsfunktionen zur Ermittlung der Anwartschaftsinformationen aus unternehmenseigenen Versorgungsangeboten über verschiedene Customizing-Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der von SAP direkt bereitgestellten Standardfunktionen.

Könnte Ihnen diese Lösung bei der Vorbereitung Ihrer SAP-Systeme auf die Digitale Rentenübersicht helfen? Für weitere Infos besuchen Sie gern unsere Website zum Thema Digitale Rentenübersicht oder nehmen Sie direkt Kontakt mit mir auf.


Quellen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/TRIO_Gesetz/digitale_rentenuebersicht/digitale_rentenuebersicht_faq_liste.html#3e8b28db-6cb3-46a3-9629-6b5d08a0b582


https://zfdr-vorsorgeeinrichtungen.drv-bund.de/vorsorgeeinrichtungen/vorsorgeeinrichtungen_node.html#anchor_Kommunikationshandbuch


https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Zeitschriften/DRV_Hefte_deutsch/2021/ausgewaehlter_artikel_heft_3_stiefermann.html;jsessionid=39EF700B02263AD05854C29C79C43A6E.delivery2-1-replication


https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/__1.html


https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/__2.html


https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/__4.html


https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/__5.html


https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/__7.html

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